Hubschrauber Transport und Lastenflug

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BGF Sicherheitshinweis

Sicherheitsbestimmungen der BGF

Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für sichere Arbeitseinsätze mit einem Hubschrauber im Lastenflugbetrieb und während eines Montagefluges mit dem Hubschrauber.

1. Allgemeine Unternehmerpflichten

Anlieger im Einsatzgebiet sind informiert.
Sichere Kommunikation ist gegeben.

2. Eignung und Zuverlässigkeit von Versicherten

3. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
für die Einweisung des Hubschrauberführers an nicht einsehbaren Stellen ausreichend Flughelfern zur Verfügung stehen.
zur Verkürzung der Montagezeit und damit des Fesselzustandes eine genügende Anzahl von Flughelfern zur Verfügung stehen.

4. Planung und Koordinierung sicherer Einsätze

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen …
Koordinierungsmaßnahmen sowie Sicherheitsmaßnahmen sind rechtzeitig getroffen worden.

5. Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung
Der Unternehmer hat zur Verfügung gestellt für Flughelfer, Anschläger und Einweiser geeignete Schutzausrüstungen zustellen:

wie Gehörschutz (Signalwahrnehmung sicherstellen, im Zweifelsfall Hörproben nach DIN EN 457 durchführen).
wie Schutzhandschuhe
wie Schutzhelm
wie Schutzschuhe
sowie Augenschutz.
sowie wie eng anliegende auffällige Kleidung zusätzlich für Anschläger und Montagepersonal.

Auffällige Kleidung, die sich deutlich von der Kleidung der übrigen Versicherten abhebt, zusätzlich für Einweiser.

Zusätzlich ist ein Absturzsicherungen zusätzlich bei einer Absturzhöhe größer 1 m vorzunehmen.

4. Zusätzliche Anforderungen für Außenlastflüge
Einsatzgebietserkundung, Der Schutzabstand zu unter Spannung stehenden Freileitungen beträgt mindestens 5 m.
Außenlastflüge mit erhöhter Gefährdung sind Schornsteine und Kühltürme. Diese sind außer Betrieb und ausreichend abgekühlt.
Bei Flügen in kritischen Temperaturbereichen, z. B. im Bereich von Schornsteinen oder Kühltürmen, sind die zu erwartenden Temperaturen ermittelt und werden bei der Flugdurchführung berücksichtigt.

5. Sichere Lastaufnahme und sicheres Lastabsetzen

Festsitzende Lasten werden nicht aufgenommen (Kontrolle durch Flughelfer).
Auf oder an Lasten befinden sich keine Fremdkörper.
Der Lastabwurfbereich ist gegen den Zutritt von Personen abgesperrt.
Verhaltensanweisungen während der Demontage oder der Montage werden erstellt und sind den Flughelfern bekannt, z. B.:
*
Last erst führen, wenn sich Pendelbewegungen beruhigt haben.
*
Während der Arbeit hat jeder Flughelfer, der Montagetätigkeiten verrichtet, eine Hand an der Außenlast, um eventuelle ´ c Bewegungen erkennen zu können.
*
Führungsleinen werden nicht festgebunden oder umschlungen.
*
Unvorhergesehene Situationen werden dem Hubschrauberführer gemeldet; gegebenenfalls wird ein Montageabbruch eingeleitet.
*
Eigenständige Lagekorrekturen werden nicht an straffen Anschlagseilen durchgeführt. Bereits ausgehakte Seilstränge werden hochgebunden oder eingehakt, um ungewolltes Verhaken zu vermeiden.
*
Schwingenden Lasten wird ausgewichen und nicht versucht, manuell zu dämpfen.

6. Information des Hubschrauberführers

Einweisungskommandos sind eindeutig festgelegt.
Bei Kabelverlegearbeiten besteht zwischen dem Hubschrauberführer und dem Flughelfer ständige Funkverbindung.

7. Arbeitnehmer im Gefahrbereich beim Lastaufnehmen und Lastabsetzen
Für den sicheren An- und Abflug mit Außenlasten sind Schutzbereiche für die Flughelfer festgelegt.

8. Sichere Aufnahme von Lasten
Durch den Flughelfer wird die richtige Lastaufnahme kontrolliert und insbesondere darauf geachtet, daß Lasthaken nicht verklemmen

9. Elektrostatische Aufladung des Hubschraubers
Elektrostatische Aufladungen werden sachgerecht abgeleitet.

10. Notlandefläche, Notabwurffläche
Notlandeflächen sind abgesperrt und gegen den Zutritt Dritter gesichert.
Notlandeflächen sind abgesperrt und gegen jeglichen Zutritt gesichert.



(Quelle: Regeln für sichere Einsätze mit Hubschraubern, BGR 162 (vorherige ZH 1/497) Stand: Dezember 1997